Der Beruf des Heileurythmisten erfordert die Bereitschaft für ein lebenslanges Lernen. Die kontinuierliche Fortbildung ist daher fester Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung jedes Heileurythmisten.
Um die Klientensicherheit zu gewährleisten, arbeiten die Krankenversicherer mit Qualitätssicherungsorganisationen zusammen. Diese sind das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) und die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin). Manche Versicherer wie z.B. EGK und Visana führen ein eigenes Qualitätssicherungssystem für Therapeuten.
Deren Qualitätslabel schaffen Akzeptanz für alternative Gesundheitsmethoden in der Bevölkerung, bei den Behörden und den Versicherungsträgern und verhelfen dem Therapeuten, sich gegenüber Angeboten mit ungenügender Qualifikation abzugrenzen.
Die Weiterbildungsrichtlinien des HEBV-CH stimmen mit den Forderungen der oben genannten Qualitätssicherungsorganisationen überein.
Um für seine Klienten eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung zu ermöglichen, muss sich die Heileurythmistin / der Heileurythmist bei diesen Organisationen registrieren. Der HEBV-CH unterstützt seine Mitglieder bei diesem Verfahren.
Absolventen von Heileurythmie-Ausbildungen aus dem Ausland mit einem Diplom der Medizinischen Sektion am Goetheanum können sich bei den Schweizer Registrierungsstellen anmelden, so dass ihre Therapiestunden von den Krankenversicherern rückerstattet werden.
Bedingung ist, dass die für die Registrierung erforderlichen Beiblätter Schulmedizin und Erfahrungsmedizin von den Ausbildungsinstitutionen gemäss den Schweizer Anforderungen ausgestellt sind.
Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.
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Heileurythmie Berufsverband Schweiz
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