Um Heileurythmie von der Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, ist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig. Der Umfang der Erstattung ist von der abgeschlossenen Police abhängig und ist vor Beginn der Behandlung individuell zu prüfen:
Der Therapeut stellt am Ende oder während des Verlaufes der Behandlungsepoche eine oder mehrere Rechnungen. Diese Rechnungen sind vom Klienten unabhängig von der Kosten-Rückerstattung in der festgesetzten Frist zu bezahlen.
Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.
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Heileurythmie Berufsverband Schweiz
IBAN: CH24 0900 0000 3000 4622 5
BIC: POFIBECHXXX