Kostenerstattung

Um Heileurythmie von der Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, ist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig. Der Umfang der Erstattung ist von der abgeschlossenen Police abhängig und ist vor Beginn der Behandlung individuell zu prüfen:

  • Ist der Therapeut registriert und von der Kasse anerkannt?
  • Wie viele Behandlungen werden bis zu welcher Höhe erstattet?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Ist die Verordnung eines Arztes erforderlich?

Der Therapeut stellt am Ende oder während des Verlaufes der Behandlungsepoche eine oder mehrere Rechnungen. Diese Rechnungen sind vom Klienten unabhängig von der Kosten-Rückerstattung in der festgesetzten Frist zu bezahlen.

 

 

 

Heileurythmie

Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.

Die nächsten Heileurythmie-Fortbildungen

Do 09.05.2024 09:30 - Fr 10.05.2024 12:30
Sehen lernen - mit dem Auge, dem Herzen, der Seele und dem Geist
Fr 10.05.2024 15:00 - So 12.05.2024 12:00
Arbeit zur Vertiefung der Übungen des 5. Vortrages des Heileurythmiekurses von Rudolf Steiner
Fr 17.05.2024 - So 19.05.2024
Pfingsttagung des BVHE "Wachsen – Innehalten – Entfalten"
Sa 01.06.2024 09:30 - 13:00
Übkurs Chronisches Schmerzsyndrom
Sa 07.09.2024 09:30 - 16:00
Das Immunsystem aus geisteswissenschaftlicher Sicht und die Anwendung der Heileurythmie bei Autoimmunerkrankungen

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