Kostenerstattung

Um Heileurythmie von der Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, ist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig. Der Umfang der Erstattung ist von der abgeschlossenen Police abhängig und ist vor Beginn der Behandlung individuell zu prüfen:

  • Ist der Therapeut registriert und von der Kasse anerkannt?
  • Wie viele Behandlungen werden bis zu welcher Höhe erstattet?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Ist die Verordnung eines Arztes erforderlich?

Der Therapeut stellt am Ende oder während des Verlaufes der Behandlungsepoche eine oder mehrere Rechnungen. Diese Rechnungen sind vom Klienten unabhängig von der Kosten-Rückerstattung in der festgesetzten Frist zu bezahlen.

 

 

 

Heileurythmie

Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.

Die nächsten Heileurythmie-Fortbildungen

Fr 18.10.2024 15:00 - So 20.10.2024 12:00
Arbeit zur Vertiefung der Konsonantenfolge aus dem 4. Vortrag des Heileurythmiekurses von Rudolf Steiner
Fr 25.10.2024 18:00 - So 27.10.2024 12:15
Modul-Lehrgang Heileurythmie am Goetheanum für Ärzte, Medizinstudierende, Therapeuten und Gäste
Sa 26.10.2024 09:30 - 16:00
Die Indikationen der verschiedenen geisteswissenschaftlich erweiterten Therapien. Gemeinsamkeiten und Wirkmechanismen
Fr 08.11.2024 - Sa 09.11.2024
Störungen in den Jahrsiebten: Sprachlosigkeit – Entwurzelung
Sa 16.11.2024 09:30 - Sa 14.12.2024 17:30
„Der Mensch in seiner makrokosmischen Wesenheit“, GA 26

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