Kostenerstattung

Um Heileurythmie von der Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, ist eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig. Der Umfang der Erstattung ist von der abgeschlossenen Police abhängig und ist vor Beginn der Behandlung individuell zu prüfen:

  • Ist der Therapeut registriert und von der Kasse anerkannt?
  • Wie viele Behandlungen werden bis zu welcher Höhe erstattet?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Ist die Verordnung eines Arztes erforderlich?

Der Therapeut stellt am Ende oder während des Verlaufes der Behandlungsepoche eine oder mehrere Rechnungen. Diese Rechnungen sind vom Klienten unabhängig von der Kosten-Rückerstattung in der festgesetzten Frist zu bezahlen.

 

 

 

Heileurythmie

Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.

Die nächsten Heileurythmie-Fortbildungen

Fr 15.03.2024 09:00 - So 26.10.2025 12:00
2-jährige Weiterbildung „Heileurythmie in der Frauenheilkunde“
Sa 23.03.2024 09:30 - 16:00
Ich-Entwicklung und Ich-Träger (Ich-Organisation) und deren Bedeutung für die Erkrankungen des Menschen
Fr 12.04.2024 - Sa 13.04.2024
Störungen in den Jahrsiebten: Sprachlosigkeit – Entwurzelung
Fr 26.04.2024 16:00 - 21:30
HEBV-CH Mitgliederversammlung
Sa 27.04.2024 09:00 - 17:15
HEBV-CH Jahrestagung

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