Anerkannte Therapeuten unterliegen einer strengen Fortbildungspflicht.
Die meisten Krankenversicherer haben die Überprüfung der Therapeuten an das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) und/oder an die ASCA (schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) delegiert. Manche Krankenkassen wie EGK oder Visana führen die Kontrolle selbst durch.
Die Durchführung der Fortbildungskontrolle von bei ASCA registrierten Mitgliedern wurde von der ASCA an den HEBV-CH übertragen.
Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.
-> zu allen HE-Fortbildungen
Weitere Fortbildungen oben im Menü
Heileurythmie Berufsverband Schweiz
IBAN: CH24 0900 0000 3000 4622 5
BIC: POFIBECHXXX