Die eidgenössische Berufsanerkennung

Der Heileurythmie Berufsverband Schweiz vertritt die Heileurythmie als eine der Methoden der KomplementärTherapie gegenüber Behörden und Versicherern und in der Öffentlichkeit.

Nach einem über 15 Jahre währenden Entwicklungsweg hat das Sekretariat für Berufsbildung, Forschung und Innovation (SBFI) im September 2015 die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapie genehmigt.

2016 wurde die Anerkennung der Heileurythmie als eine der Methoden der KomplementärTherapie rechtskräftig. Damit steht allen Praktizierenden der Heileurythmie der Weg zur Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie offen.

 

 

Die eidgenössische Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie (HFP KT)

Die eidgenössischen Berufs- und Höheren Fachprüfungen (im gewerblich- industriellen Bereich als Meisterprüfungen bekannt), richten sich an Berufsleute, die solide praktische Fähigkeiten mit fundiertem theoretischem Wissen verbinden wollen und eine anspruchsvolle berufliche Tätigkeit oder Führungsqualifikation anstreben. Sie stellt also die Prüfung eines Berufserfahrenen dar.

Folglich schliesst sich an den Abschluss der Methodenausbildung in Heileurythmie zunächst eine mindestens zweijährige berufliche Praxis an, begleitet durch Supervision von KT-zugelassenen Supervisoren. Die HFP KT selbst wird dann in der klassischen Form als Kompetenzprüfung im Sinne des Berufsbildes KomplementärTherapie abgelegt.

Schaubild zur Ausbildungs- und Prüfungsarchitektur

Gleichwertigkeitsverfahren

Für Praktizierende von KT-Methoden, die ihre Ausbildung an einer nicht akkreditierten Ausbildung durchlaufen haben, oder deren Ausbildung schon länger zurückliegt und nicht den aktuell geforderten Standards entspricht, wurde ein Gleichwertigkeitsverfahren entwickelt, welches eine Zulassung zur HFP KT ermöglicht. Auf diesem Weg kann die eidgenössische Höhere Fachprüfung auch von nicht in der Schweiz wohnhaften Personen absolviert werden. Diese Möglichkeit besteht dauerhaft und ist unabhängig vom Wohn- und Arbeitsort.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Gleichwertigkeitsverfahren

Positionierung der Höheren Fachprüfung national und international

Die Schweiz verfügt über ein einzigartiges, duales Bildungssystem, welches auf der Tertiärstufe einerseits den akademisch ausgerichteten Hochschulbereich und die Fachhochschulen sowie gleichwertig auf der anderen Seite die handwerklich-praktisch ausgerichtete Höhere Berufsbildung mit den Bereichen Höhere Fachschule, Höhere Fachprüfung und Berufsprüfung umfasst.

Die Kompetenzen des Berufsbildes KomplementärTherapie und damit die von der HFP KT geprüften Fähigkeiten und Kenntnisse bewegen sich gemäss europäischem Qualifikationsrahmen EQR 2008 für lebenslanges Lernen auf dem Niveau 6-7, was sich im Übergangsbereich zwischen einem Bachelor und Master befindet. Dieser Qualifikationsrahmen ist ein Ergebnis des Kopenhagen-Prozesses und regelt die EU-Vergleichbarkeit von Berufsbildungsprozessen, wohingegen der Bologna-Prozess für die EU-Vergleichbarkeit im Hochschul- und Forschungsraum zuständig ist.

Berufsbezeichnung

Heileurythmisten, welche die Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die neue Berufsbezeichnung „KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom, Methode Heileurythmie" zu tragen. Damit sind sie im Besitz einer in der ganzen Schweiz gültigen beruflichen Qualifikation.

Registrierung bei den Krankenversicherern

Die OdA KT steht in laufendem Austausch sowohl mit den Krankenkassen wie mit den Registrierungsstellen EMR und ASCA. Das EMR und ASCA haben die Möglichkeit eines eidgenössischen Berufsabschlusses für die Heileurythmie in ihre Registrierungsmodalitäten aufgenommen.

www.emr.ch
www.asca.ch

 

Heileurythmie

Heileurythmie ist eine eidgenössisch anerkannte Methode der KomplementärTherapie. Die Behandlungskosten werden von den meisten Zusatzversicherungen erstattet.

Die nächsten Heileurythmie-Fortbildungen

Fr 15.03.2024 09:00 - So 26.10.2025 12:00
2-jährige Weiterbildung „Heileurythmie in der Frauenheilkunde“
Sa 23.03.2024 09:30 - 16:00
Ich-Entwicklung und Ich-Träger (Ich-Organisation) und deren Bedeutung für die Erkrankungen des Menschen
Fr 12.04.2024 - Sa 13.04.2024
Störungen in den Jahrsiebten: Sprachlosigkeit – Entwurzelung
Fr 26.04.2024 16:00 - 21:30
HEBV-CH Mitgliederversammlung
Sa 27.04.2024 09:00 - 17:15
HEBV-CH Jahrestagung

-> zu allen HE-Fortbildungen
Weitere Fortbildungen oben im Menü 

Werden Sie Mitglied

Jeder Franken ist Gold wert

  • Werden Sie Sponsor.
  • Denken Sie an ein Legat.
  • Kontaktieren Sie uns!

 
Heileurythmie Berufsverband Schweiz

IBAN: CH24 0900 0000 3000 4622 5
BIC: POFIBECHXXX