Krankenkassen
Um Heileurythmie von der eigenen Kasse ersetzt zu bekommen, ist seitens des Klienten eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig.
Qualitätssicherung
Der Beruf des Heileurythmisten erfordert die Bereitschaft für ein lebenslanges Lernen. Die kontinuierliche Weiterbildung ist daher fester Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung jedes Heileurythmisten.
Da es im Bereich der Komplementärmedizin bisher keine öffentlich anerkannten Ausbildungen und Berufsabschlüsse gibt, arbeiten die Krankenkassen mit unterschiedlichen Qualitätssicherungsorganisationen zusammen.
Die Weiterbildungsrichtlinien des HEBV stimmen mit den Forderungen des Dachverbandes Xund und den unten aufgezählten Qualitätssicherungsorganisationen überein.
Um das entsprechende Qualitätslabel zu erhalten und damit für seine Patienten eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung zu ermöglichen, hat der einzelne Heileurythmist die Möglichkeit, sich bei diesen Organisationen anzumelden. Die Registratur, die jährliche Kontrolle sowie die zu absolvierenden Weiterbildungen sind für den Heileurythmisten mit Kosten verbunden, die er selbst zu tragen hat.
Für die Heileurythmie sind das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register), die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) und EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse) die entsprechenden Qualitätssicherungsorganisationen.
Die Qualitätslabel schaffen Akzeptanz für alternative Gesundheitsmethoden in der Bevölkerung, bei den Behörden und den Versicherungsträgern, leisten einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz und verhelfen dem Therapeuten, sich gegenüber Angeboten mit ungenügender Qualifikation abzugrenzen.
Letzte Aktualisierung: 23.12.2009